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Gestern Abend bin ich beim Zappen durch das Vorabendprogramm bei ZDF WISO hängen geblieben. Denn hier ging es um das Thema Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Die Einleitung des Beitrages ließ Spannendes erwarten: „Wenn was passiert, müssen Sie haften. Wenn Ihr Hund etwas anrichtet, sind Sie dran, Das sollten Sie als Tierhalter einfach wissen …“ Ah ja. Gut, dass es WISO gibt. 😉

Braucht man eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund?

Dass man als Besitzer dafür haftet, wenn der Hund etwas anstellt, ist irgendwie logisch. Denn selber haften kann er schließlich schlecht. Im Falle eines zerbrochenen Blumentopfes oder ähnlichem handelt es sich um Beträge, bei denen sich eine Haftpflichtversicherung sicher nicht lohnt. Aber stellen Sie sich mal vor, Ihr Hund liegt im Weg und jemand stolpert über ihn. Da sieht man im Geiste schon die Schadensersatzforderungen auf sich zu kommen. Oder aber Ihr Hund läuft über die Straße und verursacht einen Unfall. Das kann teuer werden. Nicht zuletzt kann ein Hund auch mal zubeißen. Nein, dass macht Ihrer bestimmt nicht. Aber es soll ja schon solche Situationen gegeben haben. 😉

Auf der WISO-Website findet sich ein weiteres Beispiel mit Zahlen:

„Herr und Hund gehen auf dem Bürgersteig, der Hund ist angeleint. Plötzlich kippen Bauarbeiter auf dem Grundstück nebenan Steine in einen Container – mit lautem Getöse. Der Hund erschrickt sich, springt zur Seite, gerät dabei für eine Sekunde auf den Radweg. Ein Radfahrer will ausweichen, stürzt vor ein fahrendes Auto, verletzt sich schwer, muss mehrfach operiert werden und ist ein dreiviertel Jahr lang arbeitsunfähig. Behandlungskosten, Rehabilitation und Verdienstausfall belaufen sich auf über 100.000 Euro. Wenn der Hundehalter nicht versichert ist, muss er alles aus seinem Privatvermögen bezahlen.“

Quelle: http://www.zdf.de/

Letztlich ist es mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung nicht viel anders als mit unserer eigenen: Sie ist für den schlimmsten Fall gedacht. Sicher hofft man, sie nie zu brauchen, aber wenn es doch einmal so weit ist, dann ist man froh, wenn man die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen hat.

Gesetzliche Haftung des Tierhalters

Die gesetzliche Haftung ist im BGB geregelt:

§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/

Verschiedene Landesgesetze: Haftpflichtversicherung für Hunde

Wie so oft, kocht jedes Bundesland sein eigenes Gesetzes-Süppchen. Denn in einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde generell Pflicht, in anderen nur für bestimmte Hunde. Hier eine Übersicht über den Haftpflichtregelungs-Dschungel:

  • Versicherungspflicht für alle Hunde:
    Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen
  • Versicherungspflicht nur für Kampfhunde:
    Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
  • Versicherungspflicht für große Hunde (ab 40 cm) und schwere Hunde (ab 20 kg):
    Nordrhein-Westfalen
  • Versicherungspflicht für alle Hunde, die nach Februar 2009 geboren wurden:
    Sachsen-Anhalt

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Weitere Informationen zur WISO-Sendung finden Sie hier.


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Ich bin Nicole. Bei revvet.de schreibe ich über unsere Mitbewohner auf vier Pfoten: Die beiden Katzen Shiva & Mogli und Zwergkaninchen Frodo. Was auch immer mir im Zusammenleben mit unseren Tieren interessant erscheint, findet hier seinen Platz. Kontakt über G+
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