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Sind Sie Hundebesitzer und ärgern sich auch regelmäßig darüber, dass Sie Hundesteuer zahlen müssen? Verständlich, denn die Steuer wird nicht etwa zweckgebunden eingesetzt, wie man meinen könnte, sondern für jedes Loch, das gerade gestopft werden muss: Statt neuer Hundewiesen, Kotbeutelspender oder Bürgersteigreinigung also im Zweifel die Errichtung eines prunkvollen Rathauses. Und das ist jetzt fair?! Nein, ist es natürlich nicht!

Nachdem kurzzeitig darüber diskutiert wurde, auch die Katzenbesitzer zur Kasse zu bitten, um noch ein Prinzessinnentürmchen auf das Rathaus zu setzen, geht jetzt Anwalt Elmar Vitt auf die Barrikaden. Er zieht in den Kampf gegen die Hundesteuer und klagt. Natürlich nicht ohne Eigennutz, denn er selbst ist Herrchen eines Hundes, dem Yorkshire-Terrier Sir Monti. So sieht ein wahrer Held der Neuzeit aus. Seine Waffen: Gute Kenntnisse der entsprechenden Gesetzestexte und eine Unterschriftensammlung mit 80.000 Unterschriften gegen die Hundesteuer.

Wieso gibt es eigentlich eine Hundesteuer?

Aber zurück auf Start: Wieso gibt es denn eigentlich eine Hundesteuer? Erstmals in Deutschland gab es im Jahr 1807 in Offenbach eine Hundesteuer. Die Einnahmen dienten dazu, Kriegsschulden abzuzahlen. Im Jahr 1810 wurde der Abgabebetrag für Hunde als Staats-Steuer eingeführt, und zwar als Luxussteuer.

„Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern.“

Solch eine Luxussteuer musste übrigens auch für Diener und Pferde gezahlt werden. Frei nach dem Motto: Wer sich diesen Luxus gönnen kann, kann auch etwas zum Wohl der Allgemeinheit beisteuern. Und seither gibt es sie eben: Die Hundesteuer.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer

Was ist die Grundlage der Klage gegen die Hundesteuer?

Und weil besagte Steuer eben eigentlich komplett sinnfrei für Hunde und ihre Besitzer ist, entschied sich der Anwalt Elmar Vitt eben zur Klage. Aber wie kommt er denn auf die Idee? Was kann der Hundebesitzer „David“ gegen den „Goliath“ Staat ausrichten? Anwalt Vitt beruft sich bei seiner Klage auf das die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), genau genommen auf das in Artikel 14 beschriebene Diskriminierungsverbot und auf Artikel 8, der Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben garantiert.

Schauen wir doch mal:

„Das Diskriminierungsverbot untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden. … Adressat des Diskriminierungsverbots ist zuvörderst der Staat in seinem Handeln gegenüber den Bürgern.“

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot)

Dieses Gesetz wird übrigens häufig zu Grunde gelegt, wenn es zum Beispiel um die Diskriminierung von Homosexuellen oder bestimmter Religionsangehörigkeiten geht.

„Artikel 8 MRK
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“

Quelle: http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html

Ob das als Argumentationsgrundlage ausreicht? Ich weiß es nicht, aber ich bin schließlich auch kein Jurist. Und im Zweifel ist ein Gesetz eben immer nur so gut wie seine Auslegung. Auf jeden Fall drücken wir Elmar Vitt und allen anderen Hundebesitzern Daumen und Pfoten, damit es vielleicht bald heißt: Weg mit der Hundesteuer! 🙂

Mal anders betrachtet: Die Hundesteuer

Man kann das Thema Hundesteuer aber auch von einer anderen Seite betrachten und es mag sein, dass ich mich mit der folgenden Aussage sehr unbeliebt mache, aber dennoch möchte ich auch einmal die (für mich) gute Seite der besagten Steuer herausstellen. Mir ist speziell bei der Diskussion um eine mögliche Katzensteuer aufgefallen, dass oftmals argumentiert wurde, dass sich viele Menschen keine Katzensteuer leisten könnten und entsprechend bei der Einführung einer solchen Abgabe keine Katze mehr halten könnten.

Mit Verlaub, aber wer sich dieses Geld nicht leisten kann, sollte generell darüber nachdenken, ob die Haltung eines Haustieres sinnvoll ist. Denn ein Tier, ob Katze, Hund oder Meerschweinchen kostet Geld. Da sind zum einen laufende Kosten zu nennen Futter, Spielzeug, Kratzbaum und ähnliches. Diese Kosten kann man kalkulieren, aber was ist mit Tierarztrechnungen: Impfungen, Kastration, Erkrankungen …?

Wenn ich mir als Katzenbesitzer keine jährliche Steuerabgabe leisten kann, wie soll ich dann im Ernstfall eine Operation zahlen? Daher hat die Hundesteuer vielleicht doch eine gute Seite: Vielleicht machen sich Hundebesitzer im Vorfeld mehr Gedanken über die Kosten, die ein Tier mit sich bringt. Vielleicht bin ich aber auch zu optimistisch und das ist reines Wunschdenken.

Statt Hundesteuer: Wie wäre es mit einer Schutzgebühr?

So oder so: Die Hundesteuer in der jetzigen Form ist natürlich Quatsch und ich würde eine Abschaffung sehr begrüßen. Aber was ich als Katzenbesitzer gerne bereit wäre, stattdessen zu zahlen ist ein Betrag x, der jährlich oder einmalig als Schutzgebühr gezahlt werden müsste. Voraussetzung: Dieser Betrag hat eine angemessene Höhe und wird für den deutschen Tierschutz eingesetzt. Und zwar nicht dafür weitere Tierheime zu eröffnen, sondern die Probleme an der Wurzel zu packen, zum Beispiel in dem man das Geld einsetzt, um frei laufende Katzen zu kastrieren. Das hätte folgende viele Vorteile:

  • Besagtes Kosten-Bewusstsein: Ein Tier kostet Geld, darüber muss man sich klar sein.
  • Finanzielle Unterstützung von Tierschutzprojekten und städtische Tierprojekte, z.B. Hundewiesen.
  • Jedes Tier wäre automatisch registriert: Dies kann sich in Bezug auf Animal Hoarding oder dem Aussetzen von Tieren positiv auswirken.

Ich habe keine Ahnung, ob sich so etwas umsetzen ließe, aber es wäre auf jeden Fall um einiges sinnvoller als die aktuell erhobene Hundesteuer. Verraten Sie mir gerne Ihre Meinung und hinterlassen Sie ein Kommentar. Es würde mich sehr interessieren, wie andere Tierbesitzer das Thema sehen. 🙂

Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer:

  • Wenn Sie sich auch gegen die Hundesteuer aussprechen wollen, können Sie hier eine entsprechende Online-Petition unterschreiben: Für die Abschaffung der Hundesteuer >>

    Es handelt sich um eine Initiative von Deutscher Tierschutzbund, VDH, TASSO und dem Hundemagazin DOGS.
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Ich bin Nicole. Bei revvet.de schreibe ich über unsere Mitbewohner auf vier Pfoten: Die beiden Katzen Shiva & Mogli und Zwergkaninchen Frodo. Was auch immer mir im Zusammenleben mit unseren Tieren interessant erscheint, findet hier seinen Platz. Kontakt über G+
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