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„Damit die Anzahl der Hunde unter Kontrolle bleibt“ – so lautet unter anderem die Begründung für die Hundesteuer. Recht fadenscheinig, wie ich finde.

Wie das so mit Steuern ist: Jeder Hundebesitzer weiß, die muss er zahlen – macht er es nicht und wird erwischt, kann es teuer werden. 🙁

Die Hundesteuer

  • ist eine Jahressteuer, wird also einmal im Jahr gezahlt.
  • ist eine Gemeindesteuer und wie das Wort es schon sagt: Die Gemeinde hat dieses Geld zur freien Verfügung! (Fachlich ausgedrückt: Das Geld wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Aufgaben verwendet!)
  • Man nennt diese Steuer aber auch: Real- oder „Objektsteuer“! Das Objekt Hund beziehungsweise um es netter zu sagen: Das neue Familienmitglied wird besteuert, einfach nur, weil man sich einen Hund angeschafft hat!

Anmelden, Ummelden und Abmelden

Anmelden, damit man Hundesteuer bezahlen darf.

Ummelden, wenn der Hund mit umzieht.

Abmelden,

  • wenn man den Hund verkauft oder verschenkt, dabei muss man die neuen Hundebesitzer angeben.
  • wenn der Hund verstirbt – wegen der Glaubwürdigkeit ist eine schriftliche Bescheinigung vom Tierarzt sehr hilfreich!

Bekommt man eine Gegenleistung für die Zahlung der Hundesteuer?

Nur die Hundemarke, sonst nichts…!

Man kann also mit der Bezahlung der Hundesteuer keine bestimmte Gegenleistung erwarten und es ist auch keine Hundekotbeseitigungsgebühr.
Vielerorts bestand oder besteht auch immer noch der Irrglaube, dass dieses Geld zum Beispiel für die Reinigung der Straßen von Hundekot eingesetzt wird. In manchen Städten hat man Glück, dort werden zumindest Tütenspender für Hundekot aufgestellt!

Bei dieser Gelegenheit und zur Aufklärung:

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners selbst zu beseitigen – macht er dies nicht und wird erwischt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet!

Die Hundemarke

Die Hundemarke bekommt man kurz nach erstmaliger Bezahlung der Steuer und diese ist dann maximal drei Kalenderjahre gültig. Bezahlt man brav weiter, bekommt man nach Ablauf eine neue Hundemarke zugeschickt. Der Hund muss nun außerhalb der Wohnung diese Marke, vorzugsweise am Halsband, gut sichtbar tragen.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer variiert und wird von den Gemeinden beziehungsweise Städten selbst festgelegt. Hier nur ein paar Beispiele: In Bremerhaven und Hamburg zahlt man 90 Euro, in München 100 Euro und in Berlin 120 Euro.

Gibt es Ausnahmen oder müssen alle Hundebesitzer diese Steuer zahlen?

Ausnahmen sind gewerblich genutzte Hunde, wie z.B. Polizei- und Rettungshunde, aber auch Hunde, die zu einer reinrassigen Zucht verwendet werden, Blindenführhunde usw.

Wie bekommt man eine Befreiung oder Ermäßigung zum Beispiel bei Bedürftigkeit?
Ein schriftlicher Antrag muss bewilligt werden.

Mein Fazit zur Hundesteuer:

Ist das Stadtsäckel leer, werden Überlegungen angestrengt, wie man es wieder füllen kann! 🙁

Es tauchen im Moment Diskussionen über die Einführung einer Katzensteuer auf. Das würde bedeuten, wer eine Katze besitzt, „darf“ diese Steuer zahlen, ohne einen Gegenwert dafür zu bekommen.

Wann wird es Diskussionen über eine „Tiersteuer“ geben? Damit endlich die Kleinsthaustiere, wie Hamster, Zwergkaninchen und Co. auch erfasst werden und die Kassen klingeln lassen. Ein Schelm, der dabei Böses denkt und meint es geht hier nur um Abzocke… 😉

2 KOMMENTARE
  1. Oh nein! Blos keine katzensteuer!!!Ich habe hier 5 Tiger und das wäre echt teuer!!!!Das ist nicht in Ordnung

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