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Zum Tierarzt muss wohl jeder Haustierbesitzer mal: Impfungen, Kastration und Erkrankungen kosten jede Menge Geld. Aber wie viel eigentlich? Nicht selten habe ich schon gehört: „Die Kastration lass ich nicht hier in München machen. Bei mir zu Hause in „Hintertupfingen“ ist das viel preiswerter.“ Und jedes Mal habe ich mich gefragt, ob es wirklich regionale Unterschiede bei den Tierarztkosten geben kann. Immerhin haben wir doch eine Gebührenverordnung für Tierärzte. Das müsste doch dann eigentlich einheitlich sein, oder nicht? Das Thema ließ mir keine Ruhe und ich habe mal recherchiert.

Gebührenverordnung für Tierärzte: Was ist das?

Die Gebührenverordnung für Tierärzte stammt aus dem Jahr 1999. Die Gebührenverordnung definiert keine genauen Behandlungsgebühren, aber sie regelt einen festen Rahmen, in dem Tierärzte ihre Rechnungen stellen dürfen. So ist ein Mindestbetrag für alle Behandlungen definiert, der maximal um ein dreifaches überschritten werden darf. Hiervon darf nur unter ganz besonderen Umständen abgewichen werden.

So heißt es in der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) in §2:

„Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.“

Beispiel Leistungsberechnung im Rahmen der Gebührenverordnung für Tierärzte:

Nehmen wir also mal fiktiv an, das Krallenschneiden bei einem Zwergkaninchen wäre in der Gebührenverordnung für Tierärzte mit 8 Euro definiert, dann kann der Tierarzt eine Rechnung in Höhe von 8 Euro bis 24 Euro stellen. Jeder Betrag darüber oder darunter würde gegen die Gebührenverordnung verstoßen.

Die Gebührenverordnung für Tierärzte gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • Teil A: Grundleistungen (zum Beispiel allgemeine Untersuchung und Beratung)
  • Teil B: Besondere Leistungen (zum Beispiel Laboruntersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Injektionen)
  • Teil C: Leistungen bezogen auf einzelne Organsysteme (zum Beispiel Atmungsapparat, Augen, Bewegungsapparat)

Die komplette Gebührenordnung für Tierärzte finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html

In  der Praxis: Wie unterschiedlich sind die Preise denn nun?

Ich bin (manchmal) ein sehr ordentlicher Mensch. 😉 Unsere Tierarztrechnungen der letzten Jahre sind fein säuberlich in einem Ordner abgeheftet. Ich habe mich schon öfter gefragt, warum ich die gesammelten Werke nicht einfach wegwerfe, aber jetzt bin ich froh, dass sie noch da sind. Denn ich kann nachschauen, wie teuer Leistungen, die immer wiederkehren bei unterschiedlichen Tierärzten sind. Denn durch diverse Umzüge waren unsere Tiere tatsächlich schon bei mehreren Ärzten. Da ich nicht weiß, in wie fern man die Kosten öffentlich nennen darf, nennen wir keine Namen der Tierärzte, sondern nummerieren sie durch. Als Beispiel haben wir die jährliche Zwergkaninchen-Impfung gegen Myxomatose und RHD gewählt.

Die Rechnungsstellung

In der Gebührenordnung für Tierärzte ist ganz klar geregelt, wie eine Rechnung gestellt werden muss. Um so interessanter, dass Rechnungen ganz unterschiedlich aussehen können. In §6 ist Folgendes definiert:

„Die Rechnung soll mindestens enthalten:

  1. das Datum der Erbringung der Leistung;
  2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist;
  3. die Diagnose;
  4. die berechnete Leistung;
  5. den Rechnungsbetrag;
  6. die Umsatzsteuer.

Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material nach Absatz 2 sowie Wegegelder sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.“

Am Beispiel der jährlichen Impfungen für Zwergkaninchen gegen Myxomatose und RHD kann ich sehen, dass die Punkte 1 bis 6 sind in allen meinen Rechnungen korrekt vorhanden sind. Dennoch sind die Rechnungsposten sehr unterschiedlich aufgeführt. Zum Teil wird sogar Bezug auf die Gebührenordnung genommen, zum Teil weist man alles zusammen aus. Im Fall von Tierarzt 2 ist alles unter einem Punkt zusammengefasst. Das ist zwar in Ordnung, da die Leistung anscheinend durch §2 GOT überprüfbar sind, dennoch hätte ich ein Anrecht auf Aufschlüsselung der Leistungen gehabt.

Die Umsatzsteuer für Medikamente

Weiterhin interessant: Die Umsatzsteuer. Tierarzt 1 setzt für einen der beiden Posten „Angewendeten Medikamente, Material und Auslagen“ 7,00% Umsatzsteuer an anstatt der üblichen 19,00%. Ich dachte, vielleicht zahlt man für Medikamente weniger Steuern, dem ist aber anscheinend nicht so.  „Auf Tiermedikamente werden ebenfalls 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Nur bei Nahrungsergänzungsmittel gelten 7% und für die braucht man in der Regel auch kein Rezept vom Tierarzt. Des weiteren werden bei der Tierarztrechnung ebenfalls die Medikamente mit 19% versteuert.“ (Quelle: www.focus.de)

Ist ein Impfstoff denn ein Nahrungsergänzungsmittel, dass ich frei kaufen kann? Oder ist damit doch etwas anderes gemeint? Ich habe nichts heraus finden können. Wenn jemand eine Idee hat, freue ich mich über Kommentare.

Was darf eine Zwergkaninchen-Impfung denn jetzt eigentlich kosten?

Nachdem ich eh schon ein bisschen verwirrt bin, beginne ich in der Gebührenordnung für Tierärzte zu lesen. Zum Glück gibt die Rechnung von Tierarzt Nummer 1 erste Anhaltspunkte. Aufgeführt sind:

Aus Teil A der Gebührenordnung (Grundleistungen):
20 Allgemeine Untersuchung mit Beratung
l) Heimtiere
Kosten: 6,88

Aus Teil B der Gebührenordnung (Besondere Lesitungen):
I. Bescheinigungen und Gutachten
101 Impfbescheinigung

VI. Impfungen
602    Schutzimpfungen (ohne Geflügel)
Der Punkt 602 ist nach Tierarten sortiert. Aber das Zwergkaninchen lässt sich nicht einordnen:
a) Pferd (4,01 Euro)
b) Rind, 1. bis 5. Tier (3,44 Euro)
c) Schwein, pro Tier (1,14 Euro)
d) Schaf, pro Tier (1,14 Euro)
e) Pelztiere, pro Tier (1,14 Euro)
f) Fische, durch Injektion, bis zu 5 Tieren, je Tier (1,71 Euro)
g) Hund, Katze     (4,01 Euro)
h) Bestandsgebühr (14,31 Euro)

Ist Frodo ein Pelztier? Ich weiß es nicht, so richtig durchsichtig ist die Gebührenverodnung für Tierärzte ja nicht.
Ich mache mich auf die Suche nach Impfstoff und Material. Ich werde nicht fündig und gebe auf. Für mich als Laien ist es nicht möglich zu kontrollieren, was die Leistung kosten darf und ob ich den korrekten Preis gezahlt habe.

Was hat uns aber denn die gleiche Leistung bei unterschiedlichen Tierärzten gekostet?

Die Umsatzsteuer kommt entsprechend oben drauf, Wie man sieht unterscheiden sich die Beträge ebenso wie die Rechnungsstellung erheblich voneinander. Der Tierarzt mit der undurchsichtigsten Positionsausweisung nimmt auch den höchten Betrag für die Impfung. Bei diesem Tierarzt muss man übrigens auch immer explizit nach einer Rechnung fragen. Ansonsten bekommt man keine. Vermutlich aus diesem Grund fehlen mir die Rechnungen aus den Jahren 2008 und 2011. Denn im Impfpass ist die Impfung korrekt eingetragen.

Tierarzt 1 ist am kostengünstigsten hat aber im Laufe der Jahre die Preise erhöht. Wäre mir im Normalfall nicht aufgefallen, aber es sei ihm mit dem niedrigsten Preis auf jeden Fall gegönnt.

Mein Fazit zur Gebührenordnung für Tierärzte

Also für mich ist die Gebührenordnung für Tierärte definitiv überarbeitungswürdig. Der Laie (in dem Fall ich) findet nur mit sehr viel Mühe heraus, was eine tierärztliche Leistung kostet. Das gehört meiner Meinung definitv leichter verständlich gestaltet. Zudem müssten Tierärzte tatsächlich die gleichen Posten auf den Rechnungen ausweisen und hierbei am besten Bezug auf die GOT nehmen, damit der Tierhalter leichter findet, was auf der Rechnung steht.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte:

http://de.wikipedia.org
http://www.gesetze-im-internet.de/

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Ich bin Nicole. Bei revvet.de schreibe ich über unsere Mitbewohner auf vier Pfoten: Die beiden Katzen Shiva & Mogli und Zwergkaninchen Frodo. Was auch immer mir im Zusammenleben mit unseren Tieren interessant erscheint, findet hier seinen Platz. Kontakt über G+
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