Wenn man nicht der Eigentümer eines Hauses ist, können manche Sachen sich schwieriger gestalten, als sie sein müssten. In unserer letzten Wohnung in Hamburg hatten wir auch einen Balkon. Dieser war direkt unter dem Dach und ohne Überdachung, es gab keine Möglichkeit, das Katzennetz „einfach“ irgendwo zu befestigen, geschweige denn zu spannen.
Den Balkon katzensicher zu machen, war somit gar nicht so leicht. Mit etlichen Schraubzwängen und seltsam anmutenden Holzkonstruktionen gelang es Sebastian an einem Samstagnachmittag dann doch, irgendwie den Balkon zu sichern. Doch die Freude währte nicht lange: Am Montag meldete sich der Vermieter telefonisch und fragte aufgebracht, ob wir dauerhafte Schäden verursacht hätten. Ein Hoch auf die Schraubzwängen, denn das hatten wir natürlich nicht.
Aber dennoch: Das Katzennetz am Balkon musste wieder weg. Kein Mitleid, keine Gnade. Der Vermieter fand das Aussehen seines Hauses gestört und wir mussten die kunstvoll arrangierte Konstruktion wieder demontieren. Vielleicht können Sie sich vorstellen, wie Sebastian dabei geflucht hat. Für mich ist eine Wohnung, bei der ich den Balkon nicht sichern darf, ein No-Go. Denn ich habe wenig Lust für etwas Geld zu zahlen, das ich nicht vernünftig nutzen kann. Zumal ich bei jeder Wohnungsbesichtigung im Vorfeld frage, ob man den Balkon sichern darf oder nicht. Blöd, wenn Makler nicht Bescheid wissen und/oder nur auf ihre Courtage bedacht sind.
Da wir zu diesem Zeitpunkt allerdings schon mit dem Gedanken gespielt haben, wieder von Hamburg nach München zu ziehen, ließ ich es gut sein, fragte keinen Anwalt und hielt mich auch mit der Wohnungskündigung zurück.
Darf der Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten?
Aber wie ist es denn eigentlich im Mietrecht: Darf der Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten? Wie so oft im deutschen Recht ist die Antwort nicht eindeutig, denn es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile.
Es gibt Richter, die entschieden haben, dass ein gut montiertes, durchsichtiges Katzennetz das Gesamtbild nicht stört und angebracht werden darf. Es muss dann aber natürlich so montiert sein, dass es sich folgenlos wieder entfernen lässt. Es gibt aber auch Fälle, in denen bestimmt wurde, dass der Mieter ein bereits angebrachtes Katzennetz entfernen muss. Dann wurden auch schon Unterschiede gemacht, ob das Katzennetz von der Straße zu sehen ist oder nur im Hinterhof. Im Großen und Ganzen ist die Situation also recht unklar.
… und jetzt?
Hier einige Tipps im Umgang mit Vermietern:
- Fragen Sie am besten schon vor dem Einzug, ob Sie ein Katzennetz montieren dürfen.
- Erklären Sie, dass Sie es so anbringen, dass es sich ohne Schäden wieder entfernen lässt.
- Lassen Sie die Vereinbarung im Mietvertrag ergänzen beziehungsweise als Zusatz anfügen.
- Wenn die Katze erst später bei Ihnen einzieht und eine Klärung im Vorfeld nicht möglich ist, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter.
- Schauen Sie sich die entsprechenden Gerichtsurteile in Ihrer Stadt an und suchen Sie ggfs. noch einmal das Gespräch mit Ihrem Vermieter.
- Im Zweifel: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
- Und wenn alles nichts hilft: Probieren Sie doch mal aus, ob ein selbst gebackener Kuchen weiter hilft. 😉
Eigentumswohnungen und Katzennetze
Nun sollte man ja meinen, wenn man eine Eigentumswohnung besitzt, könnte man so viele Katzennetze anbringen, wie man möchte. Weit gefehlt: Auch hier kann es sein, dass man sich die Genehmigung der anderen Eigentümer einholen muss. Alles, was die Außenfassade betrifft, betrifft nämlich alle und ist im Zweifel genehmigungspflichtig.
Anmerkung: Ich bin kein Jurist. Ich schreibe hier lediglich über meine eigenen Erfahrungen und die Informationen, die ich aufgrund von Eigenbedarf zusammen getragen habe. Im Zweifel wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. 🙂