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Meerschweinchen sind Rudeltiere und leben in der freien Natur immer in größeren Gruppen zusammen. Entsprechend sollte man Meerschweinchen nie alleine halten, sondern immer mindestens zu zweit. In der Schweiz ist die Haltung von Einzeltieren sogar gesetzlich untersagt. Was aber tun, wenn man ein Meerschweinchen-Paar hat und eines der beiden Tiere verstirbt? Schnell befindet man sich in einer Endlaufschleife mit immer wieder neuen Meerschweinchen. Denn ein Tier wird im Normalfall immer überleben. Das verbliebene Tier weggeben? Sein Leben lang Meerschweinchen halten? Gegen das Tierschutzgesetz verstoßen? Oder vielleicht doch einfach ein Meerschweinchen leasen?

Das Schweizer Tierschutzgesetz und die Meerschweinchen

In der Schweiz ist seit 2008 im Tierschutzgesetz verankert, dass Meerschweinchen nicht in einzeln gehalten werden dürfen. So heißt es in einem Merkblatt eines Schweizer Tierschutzvereins:

„Die Einzelhaltung ist gesetzeswidrig, da Meerschweinchen hochsoziale Tiere sind.“

Auch ansonsten ist die Haltung von Meerschweinchen sehr genau geregelt:

„Die gesetzlichen Vorschriften (Tierschutzverordnung, 1. 9. 2008) besagen, dass 2 Meerschweinchen mindestens ½ m2 Fläche benötigen, für jedes weitere Tier kommen 0,2 m2 dazu. Ausserdem benötigen die Tiere Folgendes: geeignete Einstreu, eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden, Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste, grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh, und Vitamin-C-haltiges Futter. Die Tiere sind in Gruppen von mindestens zwei Tieren zu halten.“

Quelle: http://www.tierschutz.com/

Priska Küng und die Leihmeerschweinchen

Die Schweizerin Priska Küng ist Meerschweinchen-Züchterin. Die Idee mit den Leihmeerschweinchen hatte sie bereits vor Änderung des Tierschutzgesetzes. Aber seit es die geänderten Haltungsauflagen gibt, boomt die Leihmeerschweinchen-Idee. Und die ist eigentlich ganz einfach: Man kann sich einfach ein Partnertier ausleihen – ein Meerschweinchen auf Zeit sozusagen. Das Partnertier bleibt dann solange bei seinem „übrig gebliebenen“ Meerschweinchenfreund wie es nötig ist. Konkret: Es bleibt bis zum Tod. Irgendwie seltsam, oder? Jetzt least man nicht mehr nur Autos oder Kaffeemaschinen sondern Tiere, die das eigene Tier bis zum Tod begleiten. Ob man solch ein Tier dann wirklich wieder abgeben mag? Oftmals ist es wohl so, dass die Besitzer des geleasten Meerschweinchens das Tier danach behalten. Und wenn nicht bleibt das Tier entweder bei Züchterin Küng oder wird in ein finales Heimatgehege vermittelt.

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.leihmeerschweinchen.ch/

Gibt es auch Leihmeerschweinchen in Deutschland?

Die Gruppenhaltung ist in Deutschland zwar (noch*) nicht via Tierschutzgesetz vorgeschrieben, aber dennoch stehen Meerscheinchenhalter auch hierzulande vor demselben Problem: Was tun, wenn nur noch ein Meerschweinchen „übrig“ ist? Gibt es Deutschland auch schon Leihmeerschweinchen, die man als Übergangspartner halten kann? Ja, gibt es. Hier gibt es eine Leihmeerschweinchen-Adressenliste: http://www.leihmeerschweinchen-münchen.de/leihmeerschweinchen-adressliste/

*Die Organisation PETA fordert ein neues Heimtierschutzgesetz, in dem auch der Punkt „Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)“ geregelt ist. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bildquelle:

Flickr: Meerschweinchen
Urheber: Christopher Schirner
Inhalte zur Bearbeitung unter der CC-Lizenz

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Ich bin Nicole. Bei revvet.de schreibe ich über unsere Mitbewohner auf vier Pfoten: Die beiden Katzen Shiva & Mogli und Zwergkaninchen Frodo. Was auch immer mir im Zusammenleben mit unseren Tieren interessant erscheint, findet hier seinen Platz. Kontakt über G+
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